In Kürze
Eine Tantieme ist eine erfolgsabhängige zusätzliche Vergütung, die sich am wirtschaftlichen Ergebnis eines Unternehmens orientiert und zum festen Gehalt hinzukommt. Der Anspruch entsteht nur bei vertraglicher Vereinbarung und nach Eintritt des vereinbarten Erfolgs.
Definition
Tantiemen sind variable Vergütungsbestandteile, die an den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens oder Unternehmensbereichs anknüpfen. Sie werden typischerweise an Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft, Geschäftsführer einer GmbH oder leitende Angestellte gezahlt.
Die Tantieme ist Bestandteil des vertraglich geschuldeten Arbeitsentgelts im Sinne von § 611a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Sie liegt vor, wenn Bemessungsgrundlagen, Bezugszeiträume und Berechnungskriterien objektiv festgelegt sind. Soweit die Höhe einseitig bestimmt wird, gilt § 315 BGB.
Als Berechnungsgrundlage dienen Kennzahlen wie Gewinn, Umsatz oder vergleichbare betriebswirtschaftliche Ergebnisse. Empfohlen wird der handelsrechtliche Jahresüberschuss (Handelsbilanz) statt der Steuerbilanz. Von reinen Umsatztantiemen wird abgeraten, da ein höherer Umsatz nicht zwingend mit einem höheren Gewinn verbunden ist — ein Tantiemeanspruch könnte sonst sogar bei Verlusten entstehen.
Ein Anspruch auf Tantieme besteht nur, wenn er vertraglich vereinbart wurde — entweder direkt im Anstellungsvertrag oder als gesonderte Anlage. Die Vereinbarung sollte folgende Punkte regeln:
- Berechnungsgrundlage und Berechnungskriterien
- Fälligkeit der Zahlung
- Regelungen für Sonderfälle wie Krankheit oder unterjährigen Ein- bzw. Austritt
Die Tantieme ist keine unverbindliche Gratifikation ohne Entgeltcharakter. Abzugrenzen ist sie von der Provision, die unmittelbar an individuelle Verkaufs- oder Abschlussleistungen anknüpft. Die Tantieme bezieht sich stets auf das Gesamtergebnis des Unternehmens oder einer Abteilung und soll einen Anreiz schaffen, zum wirtschaftlichen Erfolg beizutragen.
Der Arbeitnehmer hat gegenüber dem Unternehmen einen Abrechnungs- und Auskunftsanspruch, um die Richtigkeit der Tantiemenberechnung prüfen zu können.
Steuerlich gelten Tantiemen an Arbeitnehmer als Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und werden entsprechend versteuert.