In Kürze
Der technische Arbeitsschutz schützt Beschäftigte vor arbeitsbedingten Gefahren für Leben und Gesundheit – durch den Einsatz von Technik und klare gesetzliche Regeln. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Regeln einzuhalten.
Definition
Der technische Arbeitsschutz ist der Kernbereich des Arbeitsschutzes. Er befasst sich damit, wie Gefahren am Arbeitsplatz durch technische Maßnahmen erkannt und abgewehrt werden können. Er unterscheidet sich vom sozialen Arbeitsschutz, der zum Beispiel Arbeitszeiten oder den Schutz bestimmter Personengruppen regelt.
Zum technischen Arbeitsschutz gehören unter anderem:
- Sicherheit von gefährlichen Anlagen
- Gestaltung von Arbeitsstätten
- Schutz vor schädlichen Einwirkungen am Arbeitsplatz
- Gerätesicherheit
- Menschengerechte Gestaltung der Arbeit
- Organisation der Arbeitssicherheit im Betrieb
Ein zentrales Element ist die Gefährdungsermittlung: Der Arbeitgeber muss zunächst ermitteln, welche Gefahren im Betrieb bestehen, um dann gezielte Schutzmaßnahmen ergreifen zu können.
Wichtige gesetzliche Grundlagen sind:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Baustellenverordnung (BaustellV)
- Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Ergänzt werden diese Gesetze durch technische Regelwerke, die die Vorschriften konkretisieren – etwa die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), für Gefahrstoffe (TRGS), für Arbeitsstätten (ASR) oder für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). Auch die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften spielen eine wichtige Rolle.
Die Einhaltung der Vorschriften wird von den Arbeitsschutz- und Gewerbeaufsichtsämtern sowie den Berufsgenossenschaften überwacht.