Tarifvertragsparteien

In Kürze

Tarifvertragsparteien sind die Interessenvertreter von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, die gemeinsam einen Tarifvertrag abschließen dürfen.

Definition

Als Tarifvertragsparteien bezeichnet man alle Beteiligten, die rechtlich in der Lage sind, einen Tarifvertrag zu schließen. Auf der einen Seite stehen die Vertreter der Arbeitgeber, auf der anderen Seite die Vertreter der Arbeitnehmer.

Auf der Arbeitgeberseite können sowohl einzelne Arbeitgeber als auch Zusammenschlüsse von Arbeitgebern — sogenannte Arbeitgeberverbände — als Tarifvertragspartei auftreten.

Auf der Arbeitnehmerseite sind es die Zusammenschlüsse der Arbeitnehmer, also in der Regel Gewerkschaften. Auch Gewerkschaftsverbände oder Zusammenschlüsse von Arbeitgeberverbänden können Tarifvertragsparteien sein, wenn die jeweiligen Einzelorganisationen ihnen diese Befugnis übertragen haben.