In Kürze
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse einheitlich. Es schützt Beschäftigte vor sachlich nicht gerechtfertigter Ungleichbehandlung.
Definition
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz ist ein arbeitsrechtliches Gesetz. Es regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse in Deutschland.
Das Gesetz legt fest, unter welchen Voraussetzungen Arbeitszeit reduziert werden kann. Es bestimmt die Zulässigkeit sachgrundloser und sachgrundbezogener Befristungen von Arbeitsverträgen.
Voraussetzung für die Anwendung ist das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Sinne des Zivilrechts. Das Gesetz enthält Regelungen zu Antragsrechten, Ablehnungsgründen und formellen Anforderungen.
Rechtsgrundlage ist das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverhältnisse (TzBfG). Das Gesetz begründet keinen Anspruch auf Teilzeit unabhängig von betrieblichen Voraussetzungen.
Abzugrenzen ist es von:
- tarifvertraglichen Regelungen mit abweichenden Arbeitszeitmodellen
- tarifvertraglichen Regelungen mit abweichenden Befristungsmodellen
In der Praxis strukturiert das Teilzeit- und Befristungsgesetz die zulässige Gestaltung moderner Arbeitsverhältnisse.