In Kürze
Transferkurzarbeitergeld unterstützt Arbeitnehmer, die bei einer betrieblichen Umstrukturierung dauerhaft ihren Arbeitsplatz verlieren. Es soll Entlassungen vermeiden und die Chancen auf eine neue Stelle verbessern.
Definition
Transferkurzarbeitergeld ist eine besondere Form des Kurzarbeitergeldes. Es greift nicht bei einem vorübergehenden Arbeitsausfall, sondern wenn Beschäftigte aufgrund einer Betriebsänderung dauerhaft keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr im Betrieb haben und ihr Entgelt dadurch wegfällt.
Die rechtliche Grundlage ist § 111 SGB III. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vor dem Abschluss von Transfermaßnahmen von der Bundesagentur für Arbeit beraten lassen. Der Arbeitsausfall muss schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit angezeigt werden – frühestens ab dem Monat des Eingangs dieser Anzeige wird die Leistung gezahlt.
Besonders ist die Pflicht zur Teilnahme an einer Maßnahme zur Feststellung der Eingliederungsaussichten. Dabei wird geprüft, wie gut die Chancen auf dem Arbeitsmarkt sind und ob Qualifizierungsbedarf besteht. Arbeitgeber sollen bei festgestellten Defiziten geeignete Weiterbildungsmaßnahmen anbieten – auch eine bis zu sechs Monate dauernde Beschäftigung bei einem anderen Arbeitgeber zur Qualifizierung ist möglich.
Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:
- Bezugsdauer: längstens 12 Monate
- Leistungshöhe: geregelt in §§ 104 ff. SGB III (i. V. m. § 111 Abs. 10 SGB III)
- Ruhen des Anspruchs: während des Bezugs einer Altersrente (Vollrente), einer Knappschaftsausgleichsleistung oder vergleichbarer öffentlich-rechtlicher Bezüge
Wer noch keine Rente erhält, aber bereits einen Anspruch darauf hat, bekommt das Transferkurzarbeitergeld zunächst weiter ausgezahlt. Es wird später mit der Rentennachzahlung verrechnet.