Teilzeitarbeit - Voraussetzungen

In Kürze

Damit Teilzeitarbeit funktioniert, müssen bestimmte Bedingungen auf drei Ebenen erfüllt sein: im Betrieb, beim Arbeitnehmer und bei der Tätigkeit selbst.

Definition

Teilzeitarbeit ist nicht in jedem Betrieb und für jede Stelle ohne Weiteres möglich. Damit sie reibungslos eingeführt werden kann, braucht es passende Rahmenbedingungen.

Auf Seiten des Betriebs sind folgende Punkte wichtig:

  • Der Betrieb liegt in der Nähe von Wohngebieten oder ist gut erreichbar.
  • Die anfallenden Tätigkeiten erfordern keinen ganztägigen oder ganztägigen Einsatz.
  • Die tägliche Arbeitszeit beträgt mindestens 4 Stunden.
  • Die Arbeitsorganisation wird sorgfältig geplant und flexibel gestaltet — sowohl im Interesse des Betriebs als auch der Teilzeitbeschäftigten.

Auf Seiten des Arbeitnehmers gelten folgende Voraussetzungen:

  • Der Weg zur Arbeit dauert nicht länger als 30 Minuten.
  • Die Person ist bereit, sich an die Betriebszeiten anzupassen.
  • Sie kennt die Arbeitsanforderungen und -bedingungen genau.

Die Tätigkeit selbst muss ebenfalls bestimmte Merkmale aufweisen, damit sie sich für Teilzeitarbeit eignet:

  • Die Aufgaben sind in sich abgeschlossen und haben kurze Arbeitszyklen ohne lange Anlaufzeiten.
  • Beim Wechsel zwischen Teilzeitkräften gehen keine wichtigen Informationen verloren.
  • Die Qualität der Arbeit leidet nicht durch den Personalwechsel.
  • Die Stelle umfasst keine Führungs- oder Entscheidungsaufgaben, wohl aber Kontroll- und Aufsichtsfunktionen.
  • Es bestehen keine festen Terminbindungen, die eine durchgehende Anwesenheit erfordern.