Teilzeitarbeit - Übersicht

In Kürze

Teilzeitarbeit bedeutet, dass ein Arbeitnehmer regelmäßig weniger Stunden arbeitet als vergleichbare Vollzeitbeschäftigte im selben Betrieb. Sie ist in Deutschland gesetzlich geregelt und weit verbreitet.

Definition

Als teilzeitbeschäftigt gilt, wer eine kürzere regelmäßige Wochenarbeitszeit hat als vollzeitbeschäftigte Kolleginnen und Kollegen im selben Unternehmen. Der Vergleichsmaßstab ist immer die betrieblich vereinbarte Vollarbeitszeit. Ende Juni 2024 waren rund 30,6 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland in Teilzeit tätig.

Die rechtliche Grundlage bildet das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Wichtige Regelungen daraus:

  • § 6 TzBfG – Arbeitgeber müssen Teilzeitarbeit grundsätzlich ermöglichen.
  • § 8 Abs. 1 TzBfG – Arbeitnehmer mit mehr als sechs Monaten Betriebszugehörigkeit können eine Verringerung ihrer Arbeitszeit verlangen.
  • § 8 Abs. 4 TzBfG – Der Arbeitgeber kann den Wunsch ablehnen, wenn betriebliche Gründe entgegenstehen.

Teilzeitarbeit kann unterschiedlich organisiert sein: mit festen Arbeitszeiten an bestimmten Tagen, mit reduzierten Stunden an allen Arbeitstagen oder flexibel auf Abruf. Bei Arbeit auf Abruf muss eine Mindeststundenzahl vereinbart sein; fehlt sie, gilt gesetzlich eine Mindestarbeitszeit von zehn Stunden pro Woche. Jeder Einsatz muss mindestens drei Stunden dauern und spätestens vier Tage vorher angekündigt werden.

Vorteile für Arbeitnehmer sind mehr Freizeit, bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die Möglichkeit, trotz gesundheitlicher Einschränkungen weiter zu arbeiten. Nachteile können finanzielle Einbußen und mögliche Einschränkungen beim beruflichen Aufstieg sein.

Unterformen der Teilzeitarbeit sind unter anderem:

  • Job-Sharing – Zwei oder mehr Personen teilen sich einen Arbeitsplatz und schließen jeweils eigene Teilzeitverträge ab.
  • Sabbatical (Sabbat-Jahr) – Ein Arbeitnehmer wird für einen längeren Zeitraum von der Arbeit freigestellt, behält aber seinen Arbeitsplatz.
  • Altersteilzeit – Ältere Arbeitnehmer reduzieren ihre Arbeitszeit schrittweise vor dem Renteneintritt.