Transfermaßnahmen

In Kürze

Transfermaßnahmen sind arbeitsmarktpolitische Instrumente zur Wiedereingliederung von Arbeitnehmern. Sie werden bei drohender Arbeitslosigkeit im Zusammenhang mit betrieblichen Veränderungen eingesetzt.

Definition

Transfermaßnahmen sind ein arbeitsrechtliches Instrument zur Eingliederung von Arbeitnehmern in den Arbeitsmarkt. Sie beinhalten eine finanzielle Beteiligung des Arbeitgebers.

Diese Maßnahmen kommen zum Einsatz, wenn Arbeitnehmer aufgrund von Betriebsänderungen oder nach Ausbildungsende von Arbeitslosigkeit bedroht sind. Sie zielen auf die Verbesserung der Vermittlungschancen und beruflichen Integration ab.

Die Durchführung erfolgt regelmäßig während eines bestehenden Beschäftigungsverhältnisses oder im unmittelbaren Anschluss daran. Voraussetzung ist eine angemessene Kostenbeteiligung des Arbeitgebers an den Maßnahmekosten.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 110 Absatz 1 Satz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)

Transfermaßnahmen begründen keinen Anspruch auf eine konkrete Anschlussbeschäftigung im gleichen Unternehmen.

Abzugrenzen sind sie von:

  • allgemeinen Weiterbildungsmaßnahmen ohne arbeitsmarktpolitische Zielrichtung

In der Praxis sind Transfermaßnahmen relevant bei Restrukturierungen, Sozialplänen und der Vermeidung von Arbeitslosigkeit.