In Kürze
Teilzeitarbeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer freiwillig und ausdrücklich vereinbart weniger als die normale Arbeitszeit arbeiten. Sie kann sich auf die Dauer, die Lage oder die Verteilung der Arbeitszeit beziehen.
Definition
Teilzeitarbeit ist eine Arbeitszeitregelung, die auf freiwilliger und ausdrücklicher Vereinbarung beruht und von der normalen Arbeitszeit abweicht. Die Abweichung kann die Dauer der Arbeitszeit betreffen – zum Beispiel weniger als 40 oder 38,5 Stunden pro Woche –, die Lage der Arbeitszeit – also nur bestimmte Tageszeiten, Tage oder Monate – oder die Dispositionsmöglichkeiten, bei denen Dauer und Lage flexibel nach betrieblichen oder persönlichen Bedürfnissen gestaltet werden.
Es gibt verschiedene Formen der Teilzeitarbeit, die in der Praxis verbreitet sind:
- Traditionelle Teilzeitarbeit: Täglich werden zum Beispiel 4, 5 oder 6 Stunden gearbeitet, entweder jeden Tag oder nur an bestimmten Tagen der Woche oder des Monats.
- Teilzeitschichten: Die normale tägliche Betriebszeit wird in kürzere Schichten aufgeteilt oder durch Teilzeitschichten unterschiedlicher Dauer verlängert.
- Blockteilzeitarbeit: Innerhalb einer Woche wechseln sich Vollzeit- und Teilzeittage ab, oder es gibt einen wochenweisen Wechsel zwischen Vollzeitarbeit und Freizeit.
- Variable Arbeitszeit: Es wird eine individuelle Soll-Arbeitszeit für einen bestimmten Zeitraum – etwa einen Monat oder ein Jahr – festgelegt, die dann flexibel nach betrieblichen oder persönlichen Erfordernissen aufgeteilt wird.
- Partner-Teilzeitarbeit (Job Sharing): Zwei oder mehr Arbeitnehmer teilen sich gemeinsam einen Vollzeitarbeitsplatz.