Tarifvertrag - Arbeitskampf

In Kürze

Ein Arbeitskampf ist ein kollektives Druckmittel, das Gewerkschaften und Arbeitgeber einsetzen, um bestimmte Ergebnisse in Tarifverhandlungen durchzusetzen. Typische Formen sind der Streik auf Arbeitnehmerseite und die Aussperrung auf Arbeitgeberseite.

Definition

Als Arbeitskampf bezeichnet man Maßnahmen von Arbeitgebern und/oder Arbeitnehmern, die durch kollektiven Druck ein bestimmtes Tarifergebnis erzwingen sollen und dabei vorübergehend die Arbeitsbeziehungen stören. Das Recht auf Arbeitskampf ist verfassungsrechtlich geschützt — gemeinsam mit der Tarifautonomie und der Koalitionsfreiheit in Art. 9 Abs. 3 GG.

Streik bedeutet, dass Arbeitnehmende gemeinsam und zeitlich begrenzt die Arbeit verweigern, um den Arbeitgeber zu Zugeständnissen zu bewegen. Ein Streik ist nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft organisiert wird, ein tariflich regelbares Ziel verfolgt, verhältnismäßig ist und — außer bei Warnstreiks — erst nach Ablauf der Friedenspflicht und gescheiterten Verhandlungen als letztes Mittel eingesetzt wird (Ultima-Ratio-Prinzip). Ein sogenannter „wilder Streik" ohne Gewerkschaftsorganisation ist nicht erlaubt.

Aussperrung ist die Reaktionsmöglichkeit des Arbeitgebers: Er verweigert arbeitswilligen Beschäftigten vorübergehend die Annahme ihrer Arbeitsleistung. Auch für Aussperrungen gelten dieselben Rechtmäßigkeitsbedingungen wie für Streiks, insbesondere das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Das Arbeitsverhältnis selbst bleibt in beiden Fällen bestehen — lediglich die gegenseitigen Hauptpflichten ruhen.

Während eines rechtmäßigen Arbeitskampfes haben streikende Arbeitnehmende keinen Lohnanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Gewerkschaftsmitglieder können jedoch Streikgeld von ihrer Gewerkschaft erhalten. Anspruch auf staatliches Arbeitslosengeld besteht dagegen nicht (§ 160 SGB III). Bei einem unzulässigen Streik drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder Kündigung.

Die Friedenspflicht besagt, dass während der Laufzeit eines Tarifvertrags nicht gestreikt werden darf, soweit es um bereits geregelte Arbeitsbedingungen geht. Erst nach Ablauf des Tarifvertrags und in der Regel nach erfolglosen Verhandlungen sind Streikmaßnahmen wieder zulässig. Manche Tarifverträge schreiben zusätzlich eine Schlichtung vor, bevor ein Erzwingungsstreik ausgerufen werden darf.