Vergütungsgerechtigkeit

In Kürze

Vergütungsgerechtigkeit bedeutet, dass Arbeitnehmer für gleiche oder vergleichbare Arbeit ein angemessenes und faires Entgelt erhalten. Empfinden Beschäftigte ihre Bezahlung als ungerecht, schadet das dem Betriebsklima und der Motivation erheblich.

Definition

Vergütungsgerechtigkeit beschreibt den Grundsatz, dass Entgelt und Arbeitsleistung in einem angemessenen Verhältnis stehen sollen. Dabei geht es nicht nur um die absolute Höhe des Lohns, sondern vor allem darum, ob Beschäftigte ihre eigene Bezahlung im Vergleich zu Kolleginnen und Kollegen als fair empfinden.

Ab einer bestimmten Einkommenshöhe verliert eine reine Gehaltserhöhung an Motivationswirkung. Der Grundsatz der gerechten Entlohnung bleibt jedoch unabhängig davon wichtig: Werden gleiche Tätigkeiten bei vergleichbaren Arbeitnehmern unterschiedlich vergütet, entstehen Unzufriedenheit und Demotivation — im schlimmsten Fall bis hin zur sogenannten inneren Kündigung.

Eine vollständig objektive, absolut gerechte Entlohnung lässt sich nicht allgemein festlegen. Ziel ist daher eine relative Entgeltgerechtigkeit: Der Arbeitnehmer soll das Gefühl haben, entsprechend seiner Leistung entlohnt zu werden und im Vergleich zu Kollegen angemessen eingestuft zu sein.

Zur Ermittlung eines gerechten Grundentgelts wird die sogenannte Arbeitsbewertung eingesetzt. Dabei werden die Anforderungen eines Arbeitsplatzes — körperlich, geistig und psychisch — analysiert und bewertet. Wichtig: Hier wird der Arbeitsplatz bewertet, nicht die persönliche Leistung der einzelnen Person.

Die persönliche Leistung kann zusätzlich durch geeignete Entgeltformen im betrieblichen Vergütungssystem berücksichtigt werden. Welche Formen sinnvoll sind, hängt von den jeweiligen Gegebenheiten im Unternehmen ab.