Vergütungspolitik

In Kürze

Die Vergütungspolitik regelt, wie ein Unternehmen Löhne und Gehälter festlegt und gestaltet. Sie bestimmt, nach welchen Grundsätzen Mitarbeiter bezahlt werden — und ist dabei an gesetzliche und tarifliche Vorgaben gebunden.

Definition

Unter Vergütungspolitik versteht man alle Entscheidungen eines Unternehmens darüber, in welchem Umfang und in welcher Form Mitarbeiter entlohnt werden. Dazu gehören Grundgehälter, variable Bestandteile, Sachleistungen und Mitarbeiterbeteiligungen.

Ziel einer modernen Vergütungspolitik ist es, Leistungsträger langfristig zu binden, neue Fachkräfte zu gewinnen und das Unternehmen als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren. Ideal ist sie dann, wenn sie von Arbeitnehmern als nachvollziehbar und gerecht empfunden wird.

Unternehmen sind bei der Gestaltung ihrer Vergütungspolitik nicht völlig frei. Es gelten wichtige rechtliche Grenzen:

  • §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 3 TVG (Tarifvertragsgesetz) — Tarifvertragliche Regelungen dürfen nur durch für Arbeitnehmer günstigere Regelungen ersetzt werden (Günstigkeitsprinzip).
  • § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) — Die betriebliche Lohngestaltung, also Entlohnungsgrundsätze und -methoden, unterliegt der Mitbestimmung des Betriebsrats.
  • § 87 Abs. 2 BetrVG — Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet eine Einigungsstelle.
  • § 30 SprAuG (Sprecherausschussgesetz) — Bei leitenden Angestellten müssen Änderungen der Vergütungsgestaltung vorher mit dem Sprecherausschuss besprochen werden.

Eine sinnvolle Vergütungspolitik kombiniert feste und variable Gehaltsbestandteile. Variable Anteile können in wirtschaftlich guten Zeiten erhöht und in schwierigen Zeiten reduziert oder ausgesetzt werden. Auch eine Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmensvermögen kann Teil der Vergütungspolitik sein.