Verfügungsgeschäft

In Kürze

Das Verfügungsgeschäft regelt die unmittelbare Veränderung bestehender Rechte. Es wirkt unabhängig vom zugrunde liegenden Verpflichtungsverhältnis.

Definition

Das Verfügungsgeschäft ist ein rechtlicher Begriff, der ein Rechtsgeschäft bezeichnet, durch das ein bestehendes Recht unmittelbar übertragen, belastet, aufgehoben oder inhaltlich geändert wird.

Es bewirkt die dingliche Rechtsänderung selbst und nicht lediglich eine Leistungspflicht. Ein Verfügungsgeschäft liegt vor, wenn eine Rechtsposition objektiv verändert wird, ohne dass weitere Vollzugshandlungen erforderlich sind.

Voraussetzung ist, dass der Verfügende verfügungsbefugt oder hierzu wirksam ermächtigt ist. Weiterhin dürfen keine gesetzlichen oder gerichtlichen Verfügungsbeschränkungen entgegenstehen.

Maßgebliche Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 929 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • §§ 873, 925 BGB

Das Verfügungsgeschäft begründet keinen schuldrechtlichen Anspruch auf die zugrunde liegende Leistung.

Abzugrenzen ist es vom Verpflichtungsgeschäft, das lediglich eine Pflicht zur Rechtsübertragung begründet.

In der Praxis bestimmt das Verfügungsgeschäft den Zeitpunkt und die Wirksamkeit des Übergangs dinglicher Rechtspositionen.