In Kürze
Verfügbarkeit beschreibt die gesicherte Zugänglichkeit personenbezogener Daten und zugehöriger Verarbeitungssysteme. Sie stellt sicher, dass Informationen bei Bedarf nutzbar bleiben.
Definition
Verfügbarkeit ist ein datenschutzrechtlicher Begriff mit systematischer Verankerung im Sicherheitsprinzip personenbezogener Datenverarbeitung.
Verfügbarkeit bezeichnet den fortdauernden Zustand, dass Daten und Verarbeitungssysteme bei Bedarf funktionsfähig zugänglich bleiben.
Sie liegt vor, wenn technische und organisatorische Maßnahmen einen unbeabsichtigten Verlust oder Ausfall wirksam verhindern.
Ebenfalls erforderlich ist die Fähigkeit zur zeitnahen Wiederherstellung von Daten und Zugängen nach Störungen.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe f Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Artikel 32 Absatz 1 Buchstaben b und c DSGVO
Das Gewährleistungsziel begründet keinen Anspruch auf unterbrechungsfreien Betrieb ohne jedes technische Restrisiko.
Abzugrenzen ist die Verfügbarkeit von der Integrität, da sie Zugänglichkeit und Funktionsfähigkeit, nicht Inhaltsrichtigkeit, betrifft.
In der Praxis steuert sie Anforderungen an Backup, Redundanz und Notfallkonzepte datenschutzrechtlicher Verarbeitung.