Verkehrssicherungspflicht

In Kürze

Die Verkehrssicherungspflicht verpflichtet zur Absicherung vorhersehbarer Gefahrenquellen im Arbeitsumfeld. Sie begrenzt Haftungsrisiken durch organisatorische und tatsächliche Schutzmaßnahmen.

Definition

Verkehrssicherungspflicht ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Pflicht, beherrschbare Gefahrenquellen im betrieblichen Verantwortungsbereich angemessen abzusichern.

Die Pflicht besteht, wenn Arbeitsmittel, Betriebsräume oder Abläufe objektiv geeignet sind, Rechtsgüter Dritter zu gefährden. Maßgeblich ist, ob vorhersehbare Gefahren bei bestimmungsgemäßer Nutzung mit zumutbarem Aufwand vermieden werden können.

Die Pflicht trifft denjenigen, der die Gefahrenquelle schafft, unterhält oder organisatorisch beherrscht.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 823 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Ergänzend konkretisieren öffentlich-rechtliche Arbeitsschutzvorschriften den Umfang und Inhalt der Verkehrssicherungspflicht.

Eine lückenlose Gefahrlosigkeit aller denkbaren Schadensverläufe ist rechtlich nicht geschuldet.

Abzugrenzen ist die Verkehrssicherungspflicht von der Gefährdungshaftung, da sie ein pflichtwidriges Unterlassen voraussetzt.

In der Praxis bestimmt die Verkehrssicherungspflicht den Sorgfaltsmaßstab für Haftungsfragen bei Arbeitsunfällen und betrieblichen Schadensereignissen.