Versetzung

In Kürze

Versetzung bezeichnet die dauerhafte Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber. Maßgeblich sind Umfang, Dauer und Veränderung der Arbeitsumstände.

Definition

Versetzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff zur Beschreibung einer personellen Maßnahme im bestehenden Arbeitsverhältnis. Sie bezeichnet die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs mit veränderter Tätigkeit, Organisation oder räumlicher Zuordnung.

Der neue Arbeitsbereich muss voraussichtlich länger als einen Monat bestehen oder erheblich abweichen. Erheblich ist eine Änderung insbesondere bei Aufgabeninhalt, Eingliederung in den Betrieb oder Arbeitsort.

Die Versetzung erfolgt durch Ausübung des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts innerhalb arbeitsvertraglicher Grenzen.

Maßgeblich ist die Legaldefinition des § 95 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). Zusätzlich ist § 106 Gewerbeordnung (GewO) für die Reichweite des Direktionsrechts funktional relevant.

Eine Versetzung liegt nicht bei bloßer zeitlich kurzfristiger Aufgabenänderung ohne strukturelle Auswirkungen vor.

Abzugrenzen ist die Versetzung von:

  • der Umsetzung innerhalb desselben Arbeitsbereichs ohne erhebliche Umständeänderung

In der Praxis löst die Versetzung regelmäßig Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach BetrVG aus.