Versetzung

Eine Versetzung ist die dauerhafte Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber — nach Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit. Ob der Arbeitgeber das einseitig anordnen darf, hängt vom Arbeitsvertrag und den Grenzen des Direktionsrechts ab.

In Kürze

Eine Versetzung ist die dauerhafte Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs durch den Arbeitgeber — nach Art, Ort oder Umfang der Tätigkeit. Ob der Arbeitgeber das einseitig anordnen darf, hängt vom Arbeitsvertrag und den Grenzen des Direktionsrechts ab.

Definition

Versetzung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für eine personelle Maßnahme im laufenden Arbeitsverhältnis. Sie bezeichnet die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs mit veränderter Tätigkeit, Organisation oder räumlicher Zuordnung — und zwar nicht nur vorübergehend.

Maßgeblich ist die Legaldefinition des § 95 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Der neue Arbeitsbereich muss voraussichtlich länger als einen Monat bestehen oder erheblich von den bisherigen Umständen abweichen. Erheblich ist eine Änderung insbesondere beim Aufgabeninhalt, der Eingliederung in den Betrieb oder dem Arbeitsort. Keine Versetzung liegt bei einer bloß kurzfristigen Aufgabenänderung ohne strukturelle Auswirkungen vor.

Wann darf der Arbeitgeber einseitig versetzen? Das richtet sich nach dem Inhalt des Arbeitsvertrags. Ist die Tätigkeit dort genau beschrieben, kann der Arbeitgeber keine Versetzung allein anordnen. Ist ein Arbeitnehmer zum Beispiel ausdrücklich als Bilanzbuchhalter für Jahresabschlüsse eingestellt, darf er nicht einfach in die Verkaufsabteilung oder Lagerbuchführung versetzt werden.

Wenn der Arbeitsvertrag den Einsatz in verschiedenen Bereichen oder an verschiedenen Orten ausdrücklich vorsieht oder zumindest vorhersehbar war, kann der Arbeitgeber kraft seines Direktionsrechts (§ 106 Gewerbeordnung) versetzen. Dabei darf er jedoch nicht willkürlich handeln — die Interessen des Arbeitnehmers und des Unternehmens müssen gegeneinander abgewogen werden.

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer nicht zustimmt? Ohne Zustimmung des Arbeitnehmers ist eine Versetzung außerhalb des Direktionsrechts nur über eine sogenannte Änderungskündigung möglich: Der Arbeitgeber kündigt den bestehenden Vertrag und bietet gleichzeitig einen neuen mit geänderten Bedingungen an.

Abzugrenzen ist die Versetzung von der Umsetzung, also einer Aufgabenänderung innerhalb desselben Arbeitsbereichs ohne erhebliche Änderung der Umstände.

In der Praxis löst eine Versetzung regelmäßig Beteiligungsrechte des Betriebsrats nach dem BetrVG aus — der Betriebsrat muss also einbezogen werden, bevor die Maßnahme wirksam wird.

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