In Kürze
Versetzungsklausel regelt das arbeitsvertragliche Recht des Arbeitgebers zur einseitigen Zuweisung anderer Arbeitsbedingungen. Sie erweitert das Direktionsrecht innerhalb vertraglicher und gesetzlicher Grenzen.
Definition
Die Versetzungsklausel ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur vertraglichen Ausgestaltung des Weisungsrechts des Arbeitgebers. Sie erlaubt es, Inhalt, Ort oder Organisation der Arbeitsleistung einseitig zu verändern.
Die Klausel ist Bestandteil des Arbeitsvertrags und wirkt auf zukünftige Versetzungen. Sie erfasst insbesondere Änderungen des Arbeitsorts, des Aufgabenbereichs oder der betrieblichen Zuordnung des Arbeitnehmers.
Als Allgemeine Geschäftsbedingung unterliegt die Versetzungsklausel der Inhaltskontrolle nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Maßgeblich ist, ob die Regelung transparent ist und den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligt.
Eine wirksame Versetzungsklausel erweitert nur den durch Vertrag und Gesetz eröffneten Handlungsspielraum. Sie begründet kein schrankenloses Versetzungsrecht des Arbeitgebers.
Abzugrenzen ist die Versetzungsklausel von der individualvertraglich vereinbarten Änderung einzelner Arbeitsbedingungen.
In der Praxis bestimmt die Versetzungsklausel den rechtlichen Rahmen arbeitgeberseitiger Personaldispositionen.