Verbindlichkeiten

In Kürze

Verbindlichkeiten sind Schulden eines Unternehmens gegenüber Dritten, die in der Bilanz auf der Passivseite ausgewiesen werden. Sie stehen am Bilanzstichtag sowohl der Höhe als auch der Fälligkeit nach eindeutig fest.

Definition

Verbindlichkeiten gehören zum Fremdkapital eines Unternehmens. Sie können in Geld oder in geldwerten Sachleistungen bestehen. Typische Beispiele sind Schulden gegenüber Banken, offene Rechnungen aus Lieferungen und Leistungen oder erhaltene Anzahlungen.

Von den Rückstellungen unterscheiden sich Verbindlichkeiten dadurch, dass Höhe und Fälligkeit bei Verbindlichkeiten klar feststehen — bei Rückstellungen sind beide Punkte noch ungewiss.

Einteilung nach Fristigkeit:

  • Kurzfristige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr und belasten die Liquidität des Unternehmens besonders stark.
  • Mittelfristige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von ein bis fünf Jahren.
  • Langfristige Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

Verbindlichkeiten dürfen nicht mit Forderungen verrechnet werden. Handelsrechtlich sind sie mit ihrem Rückzahlungsbetrag zu bewerten, wie es § 253 Abs. 1 HGB vorschreibt. Die Gliederung in der Bilanz richtet sich nach § 266 HGB.

Davon zu unterscheiden sind Eventualverbindlichkeiten — also Schulden, die nur unter bestimmten Bedingungen entstehen, etwa Bürgschaften oder Haftungsverhältnisse. Diese werden nicht in der Bilanz selbst, sondern unterhalb der Bilanz vermerkt (§ 251 HGB), da noch keine tatsächliche Belastung eingetreten ist.