Versicherungssumme

In Kürze

Versicherungssumme bezeichnet den vertraglich festgelegten Höchstbetrag einer Versicherungsleistung. Sie begrenzt den Leistungsumfang im Versicherungsfall.

Definition

Versicherungssumme ist ein arbeitsrechtlich relevanter Begriff des Versicherungsrechts zur Bestimmung des maximalen Leistungsumfangs.

Sie bezeichnet den im Versicherungsvertrag festgelegten Geldbetrag, bis zu dem der Versicherer im Versicherungsfall leistet.

Der Betrag ist verbindlich vereinbart und begrenzt die Haftung oder Leistung nach oben.

In der Schadenversicherung stellt die Versicherungssumme den absoluten Höchstbetrag der Entschädigungsleistung dar.

In der Personen- oder Kapitalversicherung bestimmt sie die garantierte Leistung bei Eintritt des Versicherungsfalls oder bei Vertragsablauf.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Regelungen des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Die Versicherungssumme umfasst keine darüberhinausgehenden Überschussbeteiligungen oder freiwilligen Zusatzleistungen des Versicherers.

Abzugrenzen ist die Versicherungssumme von:

  • dem tatsächlich ausgezahlten Leistungsbetrag im konkreten Schadensfall

In der Praxis definiert die Versicherungssumme das finanzielle Sicherungsniveau arbeits- und haftungsbezogener Risiken.