Verhaltensbedingte Kündigung

In Kürze

Die verhaltensbedingte Kündigung beendet ein Arbeitsverhältnis wegen Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Sie setzt steuerbares und vorwerfbares Verhalten voraus.

Definition

Die verhaltensbedingte Kündigung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund schuldhafter Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten.

Diese Kündigung erfasst Pflichtverstöße aus Leistungs-, Ordnungs-, Vertrauens- oder Nebenpflichtbereichen. Sie liegt vor, wenn ein steuerbares Verhalten objektiv geeignet ist, das Arbeitsverhältnis dauerhaft zu beeinträchtigen.

Voraussetzung ist regelmäßig eine negative Zukunftsprognose hinsichtlich weiterer Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers. Zudem muss zuvor eine einschlägige Abmahnung erfolgt sein, soweit sie nicht ausnahmsweise entbehrlich ist.

Rechtsgrundlage ist insbesondere:

  • § 1 Absatz 2 Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Die verhaltensbedingte Kündigung begründet keinen Anspruch auf Abfindung.

Abzugrenzen ist sie von der personenbedingten Kündigung, die auf nicht steuerbare Ursachen gestützt wird.

In der Praxis ist die verhaltensbedingte Kündigung häufig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Kündigungsschutzverfahren.