Versäumnisurteil

In Kürze

Versäumnisurteil bezeichnet eine gerichtliche Entscheidung bei Säumnis einer Prozesspartei. Es ergeht auf Antrag der erschienenen Partei ohne streitige Sachprüfung.

Definition

Versäumnisurteil ist ein arbeitsgerichtliches Instrument zur Entscheidung eines Verfahrens bei Säumnis einer Partei. Es handelt sich um ein Sachurteil, das aufgrund des Ausbleibens oder Nichtverhandelns einer Partei ergeht.

Tatbestandlich ist festgelegt, dass eine Partei im Termin nicht erscheint oder nicht zur Sache verhandelt. Weiter ist erforderlich, dass die säumige Partei ordnungsgemäß geladen und über Säumnisfolgen belehrt ist.

Zusätzlich muss die erschienene Partei ausdrücklich den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellen. Das Versäumnisurteil beruht nicht auf vollständiger Sachprüfung, sondern auf prozessualen Säumnisfolgen.

Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:

  • Zivilprozessordnung (ZPO) in Verbindung mit dem Arbeitsgerichtsgesetz
  • §§ 330 ff. ZPO

Das Versäumnisurteil begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch außerhalb des anhängigen Verfahrens.

Abzugrenzen ist das Versäumnisurteil von:

  • der Entscheidung nach Lage der Akten gemäß § 331a ZPO

In der Praxis dient das Versäumnisurteil der Verfahrensförderung bei fehlender Mitwirkung einer Partei.