Vereinbarkeit von Familie und Beruf

In Kürze

Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf bedeutet, dass Arbeitnehmer mit Kindern oder pflegebedürftigen Angehörigen bei der Arbeitsförderung besonders berücksichtigt werden sollen.

Definition

Wer Kinder betreut oder Angehörige pflegt, steht oft vor besonderen Herausforderungen im Berufsleben. Der Gesetzgeber hat deshalb festgelegt, dass die staatliche Arbeitsförderung auf diese Lebenssituationen Rücksicht nehmen muss.

Konkret regelt § 8 SGB III, dass Leistungen der aktiven Arbeitsförderung in ihrer zeitlichen, inhaltlichen und organisatorischen Gestaltung die Lebensverhältnisse von Frauen und Männern berücksichtigen sollen, die:

  • aufsichtsbedürftige Kinder betreuen oder erziehen
  • pflegebedürftige Angehörige betreuen
  • nach solchen Betreuungszeiten wieder ins Berufsleben einsteigen möchten

Das Ziel ist, dass niemand allein wegen familiärer Verpflichtungen von Förderangeboten ausgeschlossen wird. Angebote sollen so gestaltet sein, dass sie auch für Menschen mit Betreuungsaufgaben zugänglich und nutzbar sind.