Vorfälligkeitsentschädigung

In Kürze

Vorfälligkeitsentschädigung bezeichnet einen Ausgleich für entgehende Zinsen bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung. Sie knüpft an feste Laufzeiten und gebundene Zinssätze an.

Definition

Vorfälligkeitsentschädigung ist ein zivilrechtlicher Begriff zur finanziellen Kompensation bei vorzeitiger Beendigung festverzinslicher Darlehensverträge.

Sie beschreibt den Ausgleich für wirtschaftliche Nachteile des Darlehensgebers infolge vorzeitiger Rückzahlung vereinbarter Kapitalbeträge.

Voraussetzung ist ein wirksam geschlossener Darlehensvertrag mit gebundenem Sollzinssatz und festgelegter Laufzeit.

Die Vorfälligkeitsentschädigung entsteht, wenn die Rückzahlung vor Ablauf der Zinsbindung erfolgt und gesetzlich zulässig ist.

Rechtsgrundlagen sind insbesondere:

  • § 490 Absatz 2 Satz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • § 502 BGB

Die Entschädigung ist der Höhe nach auf den unmittelbar verursachten Schaden begrenzt.

Eine Vorfälligkeitsentschädigung besteht nicht, wenn gesetzliche Ausschlusstatbestände nach § 502 Absatz 2 BGB eingreifen.

Abzugrenzen ist die Vorfälligkeitsentschädigung von:

  • Verzugszinsen, die an eine verspätete Leistungserfüllung anknüpfen

In der Praxis betrifft die Vorfälligkeitsentschädigung insbesondere langfristige Immobilien- und Verbraucherdarlehen mit Zinsfestschreibung.