Vorgesetzter

In Kürze

Ein Vorgesetzter ist eine Führungskraft, die anderen Mitarbeitern in der betrieblichen Hierarchie übergeordnet ist und ihnen gegenüber weisungsbefugt ist.

Definition

Als Vorgesetzter gilt jede Person in einem Unternehmen, die organisatorisch über anderen Mitarbeitern steht und diesen gegenüber Anordnungs- und Weisungsbefugnis besitzt. Diese Befugnis leitet sich aus dem Direktionsrecht des Arbeitgebers ab.

Ein Vorgesetzter kann gleichzeitig selbst einem übergeordneten Vorgesetzten unterstellt sein. Er fungiert dann als Bindeglied zwischen seinen Mitarbeitern und der nächsthöheren Führungsebene.

Neben der formalen Autorität, die mit seiner Position verbunden ist, sollte ein Vorgesetzter auch über fachliche und persönliche Autorität verfügen, um seine Führungsaufgaben erfolgreich wahrzunehmen.

Fach- und Disziplinarvorgesetzter

In der Praxis wird manchmal zwischen zwei Arten von Vorgesetzten unterschieden:

  • Fachvorgesetzter: verantwortlich für den sachgerechten fachlichen Einsatz des Mitarbeiters
  • Disziplinarvorgesetzter: zuständig für die Einhaltung arbeitsvertraglicher Pflichten, Beurteilung, Entwicklung und Vergütungseinstufung

Diese Doppelunterstellung kommt häufig in Projektgruppen oder Unternehmen mit Matrixorganisation vor. Sie kann jedoch zu Abgrenzungsproblemen und uneinheitlicher Mitarbeiterführung führen, was sich negativ auf die Leistung der Betroffenen auswirken kann. Daher empfiehlt es sich, Fach- und Disziplinarbefugnis möglichst in einer Hand zu bündeln.