Vorratsdatenspeicherung

In Kürze

Die Vorratsdatenspeicherung beschreibt die staatlich veranlasste Speicherung bestimmter Verkehrs- und Standortdaten. Sie dient der späteren Verfügbarkeit dieser Daten für Zwecke der Strafverfolgung.

Definition

Vorratsdatenspeicherung ist ein rechtlicher Begriff. Sie bezeichnet die anlasslose Speicherung bestimmter Verkehrs- und Standortdaten elektronischer Kommunikationsvorgänge durch Diensteanbieter.

Vorratsdatenspeicherung liegt vor, wenn Art, Umfang und Dauer der Datenspeicherung gesetzlich festgelegt sind. Die Speicherung erfolgt unabhängig von einem konkreten Nutzungsanlass oder individuellen Verdachtsmomenten.

Erfasst werden regelmäßig Daten zu Zeitpunkt, Dauer, beteiligten Anschlüssen und genutzten Diensten. Die Inhalte der Kommunikation sind von der Vorratsdatenspeicherung nicht umfasst.

Die Datenspeicherung überschreitet den Zeitraum, der für Vertragsdurchführung oder Abrechnung erforderlich ist. Die Ausgestaltung der Vorratsdatenspeicherung richtet sich nach spezialgesetzlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben.

Eine Verpflichtung zur dauerhaften oder unbegrenzten Datenspeicherung wird dadurch nicht begründet.

Abzugrenzen ist die Vorratsdatenspeicherung von der Bestandsdatenspeicherung hinsichtlich Zweckbindung und Datenkategorie.

In der Praxis betrifft Vorratsdatenspeicherung vor allem Telekommunikations- und Internetdienstleister mit entsprechenden Speicherpflichten.