In Kürze
Vorräte sind alle Materialien, Waren und Erzeugnisse, die ein Unternehmen besitzt und noch nicht verkauft oder verbraucht hat. Sie müssen in der Bilanz bewertet werden — dafür gibt es verschiedene anerkannte Methoden.
Definition
Zum Vorratsvermögen eines Unternehmens gehören mehrere Gruppen von Wirtschaftsgütern:
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe — Materialien für die Produktion
- Fertige und unfertige Erzeugnisse — selbst hergestellte Produkte
- Waren — zugekaufte Güter zum Weiterverkauf
- Unfertige Leistungen — noch nicht abgeschlossene Dienstleistungen
- Geleistete Anzahlungen auf Vorräte — bereits bezahlte, noch nicht gelieferte Güter
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Waren werden mit den Anschaffungskosten bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse sowie unfertige Leistungen werden mit den Herstellkosten angesetzt.
Grundsätzlich ist jedes Wirtschaftsgut einzeln zu bewerten. Wenn das bei gleichartigen Gütern — etwa wegen schwankender Einkaufspreise — nicht praktikabel ist, erlaubt das Gesetz eine Durchschnittsbewertung: Der Wert wird dann als gewogener Mittelwert aller im Laufe des Jahres erworbenen Güter berechnet.
Handelsrechtlich sind nach § 256 Satz 1 HGB außerdem zwei vereinfachte Bewertungsverfahren zulässig, bei denen eine bestimmte Verbrauchs- oder Verkaufsreihenfolge unterstellt wird:
- Fifo-Verfahren (first in – first out): Es wird angenommen, dass die zuerst angeschafften oder hergestellten Vorräte auch zuerst verbraucht oder verkauft wurden.
- Lifo-Verfahren (last in – first out): Es wird angenommen, dass die zuletzt angeschafften oder hergestellten Vorräte zuerst verbraucht oder verkauft wurden.
Steuerrechtlich ist von diesen beiden Methoden nur das Lifo-Verfahren zulässig. Bei allen Bewertungsmethoden müssen stets die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung eingehalten werden.