In Kürze
Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die ein Unternehmen bei Einkäufen bezahlt und anschließend von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen kann. So wird sichergestellt, dass am Ende nur der Endverbraucher die volle Umsatzsteuer trägt.
Definition
Wenn ein Unternehmen Waren oder Dienstleistungen von einem anderen Unternehmen kauft, wird auf der Rechnung Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese gezahlte Umsatzsteuer nennt man Vorsteuer. Das Unternehmen kann sie von seiner eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen — man spricht vom Vorsteuerabzug. Rechtsgrundlage ist insbesondere § 15 Umsatzsteuergesetz (UStG).
Dieses System sorgt dafür, dass auf jeder Handelsstufe nur der neu geschaffene Mehrwert besteuert wird. Die volle Steuerlast trifft erst den Endverbraucher, weil dieser keinen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Fachlich wird dieses Prinzip als Allphasen-Netto-Umsatzsteuersystem bezeichnet.
Damit ein Unternehmen die Vorsteuer abziehen darf, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein:
- Unternehmer als Rechnungsempfänger: Nur Unternehmen — keine Privatpersonen — können Vorsteuer abziehen.
- Leistung durch einen anderen Unternehmer: Der Lieferant oder Dienstleister muss selbst Unternehmer im Sinne des Steuerrechts sein.
- Betriebliche Nutzung: Die eingekaufte Leistung muss für das Unternehmen erbracht worden sein, nicht für private Zwecke.
- Gesonderter Steuerausweis auf der Rechnung: Die Umsatzsteuer muss auf der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen sein.
- Kein Kleinunternehmer: Unternehmen, die der Kleinunternehmerregelung nach § 19 Abs. 1 UStG unterliegen, dürfen keinen Vorsteuerabzug geltend machen — und Rechnungen solcher Kleinunternehmer berechtigen auch den Empfänger nicht zum Abzug.
- Keine Steuerbefreiung oder Ausschlussregelung: Greift eine solche ein, entfällt das Abzugsrecht.
Stellt sich nachträglich heraus, dass der Rechnungsaussteller nicht zum Steuerausweis berechtigt war — etwa bei einer Steuerprüfung —, muss der Vorsteuerabzug rückgängig gemacht werden.
Ändert sich nach dem Kauf die Nutzung eines Wirtschaftsguts (z. B. von betrieblich zu privat) oder wird der Rechnungsbetrag nachträglich geändert, kann eine Vorsteuerberichtigung notwendig werden. Das bedeutet, der ursprünglich abgezogene Vorsteuerbetrag wird entsprechend angepasst.
Abzugrenzen ist die Vorsteuer von der Umsatzsteuer auf Ausgangsumsätze, also der Steuer, die ein Unternehmen seinen eigenen Kunden in Rechnung stellt. Die Vorsteuer sichert damit, dass die Umsatzsteuer wirtschaftlich allein auf der Stufe des Endverbrauchs verbleibt.