Vorsorge - Pflichtvorsorge

In Kürze

Pflichtvorsorge ist eine arbeitsmedizinische Untersuchung, die der Arbeitgeber bei bestimmten gefährlichen Tätigkeiten zwingend veranlassen muss. Ohne diese Untersuchung darf die betreffende Tätigkeit nicht ausgeübt werden.

Definition

Die Pflichtvorsorge ist eine Form der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Sie ist neben der Angebotsvorsorge und der Wunschvorsorge eine von drei Vorsorgearten, die die ArbMedVV unterscheidet.

Pflichtvorsorge greift bei Tätigkeiten, die mit besonderen Gesundheitsrisiken verbunden sind – vor allem bei Arbeiten mit bestimmten Gefahrstoffen. Welche Tätigkeiten konkret betroffen sind, regelt der Anhang der ArbMedVV.

Die Untersuchungen sind in zwei Stufen vorgeschrieben:

  • Erstuntersuchung: vor Aufnahme der gefährdenden Tätigkeit
  • Nachuntersuchung: während der Tätigkeit in regelmäßigen Abständen oder bei Beendigung der Tätigkeit

Nach § 4 Abs. 2 ArbMedVV darf der Arbeitgeber eine solche Tätigkeit erst dann ausüben lassen, wenn die Pflichtvorsorge zuvor stattgefunden hat. Bei bestimmten Tätigkeiten ist zusätzlich eine Bescheinigung über die gesundheitliche Unbedenklichkeit erforderlich – ohne diese darf die Arbeit nicht aufgenommen werden.