In Kürze
Verhaltensprävention bezeichnet alle Maßnahmen im Betrieb, die beim einzelnen Mitarbeiter ansetzen, um gesundheitsriskantes Verhalten zu vermeiden und gesundheitsbewusstes Verhalten zu fördern.
Definition
Im Unterschied zur Verhältnisprävention — die auf Arbeitsbedingungen und Umgebung abzielt — richtet sich die Verhaltensprävention direkt an die einzelne Person. Es geht darum, wie jemand mit Belastungen umgeht und welche Gewohnheiten er im Arbeitsalltag entwickelt.
Ziel ist es, gesundheitsriskante Verhaltensweisen zu reduzieren und psychische Belastungen zu verringern. Typische Maßnahmen sind:
- Information und Aufklärung: Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen zu Gesundheitsthemen, Gesundheitssprechtage
- Bewältigungstechniken: Bewegungsprogramme, Entspannungstechniken, Ernährungskurse, Nichtraucherseminare, Anti-Stress-Programme
Verhaltensprävention ist häufig Teil einer umfassenden betrieblichen Gesundheitsförderung und wird dort gemeinsam mit Maßnahmen der Verhältnisprävention eingesetzt.
Umfassende gesetzliche Regelungen zur Verhaltensprävention fehlen bislang. Dennoch gilt: Plant der Arbeitgeber entsprechende Maßnahmen, hat der Betriebsrat nach §§ 96–98 BetrVG Mitbestimmungs- und Beteiligungsrechte, die zwingend zu beachten sind.