Verbandstarifvertrag

In Kürze

Ein Verbandstarifvertrag regelt Arbeitsbedingungen branchenweit durch kollektive Vereinbarung. Er bindet Mitglieder der tarifschließenden Parteien innerhalb eines festgelegten Geltungsbereichs.

Definition

Der Verbandstarifvertrag ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet einen Tarifvertrag, bei dem ein Arbeitgeberverband als Vertragspartei auf Arbeitgeberseite auftritt.

Der Verbandstarifvertrag regelt kollektiv verbindliche Arbeitsbedingungen für tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer eines bestimmten Tarifbereichs. Er liegt vor, wenn eine tariffähige Gewerkschaft und ein tariffähiger Arbeitgeberverband verbindliche Normen festlegen.

Die Regelungen gelten für Betriebe und Beschäftigte innerhalb des räumlichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereichs.

Der Verbandstarifvertrag entfaltet normative Wirkung unmittelbar und zwingend für tarifgebundene Arbeitsverhältnisse.

Rechtsgrundlage ist das Tarifvertragsgesetz, insbesondere:

  • § 2 Abs. 1 TVG

Eine gesetzliche Verpflichtung zum Abschluss oder zur Anwendung eines Verbandstarifvertrags besteht nicht.

Abzugrenzen ist der Verbandstarifvertrag vom Firmentarifvertrag, der unmittelbar mit einem einzelnen Arbeitgeber abgeschlossen wird.

In der Praxis dient der Verbandstarifvertrag der einheitlichen Regelung von Arbeitsbedingungen innerhalb einer Branche oder Region.