In Kürze
Vermögenswirksame Leistungen sind arbeitgeberfinanzierte Sparbeiträge für Beschäftigte. Sie dienen dem langfristigen Vermögensaufbau über gesetzlich zugelassene Anlageformen.
Definition
Vermögenswirksame Leistungen sind ein arbeitsrechtliches Instrument. Sie bezeichnen Geldleistungen des Arbeitgebers, die zweckgebunden für den Vermögensaufbau angelegt werden.
Diese Leistungen liegen vor, wenn ein festgelegter Betrag regelmäßig in einen gesetzlich anerkannten Sparvertrag eingezahlt wird. Voraussetzung ist ein wirksames Arbeitsverhältnis sowie eine entsprechende arbeitsvertragliche, tarifliche oder betriebliche Regelung.
Die Anlage erfolgt ausschließlich zugunsten des Arbeitnehmers und ohne dessen unmittelbare Verfügungsmacht.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- Fünftes Vermögensbildungsgesetz (VermBG), insbesondere § 2 VermBG
Vermögenswirksame Leistungen gelten arbeitsentgeltrechtlich als Bestandteil des Bruttoarbeitslohns und unterliegen der Steuer- und Beitragspflicht. Ein gesetzlicher Anspruch auf Gewährung besteht grundsätzlich nicht.
Abzugrenzen sind Vermögenswirksame Leistungen von:
- sonstigen Entgeltbestandteilen ohne Zweckbindung zum Vermögensaufbau
In der Praxis regeln Vermögenswirksame Leistungen die standardisierte Förderung privaten Sparens im Arbeitsverhältnis.