In Kürze
Vertragsstrafe ist eine vereinbarte Geldzahlung bei Pflichtverletzungen aus einem Vertrag. Sie dient der Sicherung ordnungsgemäßer Vertragserfüllung im Arbeitsverhältnis.
Definition
Vertragsstrafe ist ein arbeitsrechtliches Instrument zur Absicherung vertraglicher Haupt- oder Nebenpflichten. Sie bezeichnet die im Voraus festgelegte Verpflichtung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags bei Pflichtverletzung.
Die Vertragsstrafe liegt vor, wenn eine klar bestimmte Pflichtverletzung und ein bestimmbarer Strafbetrag vereinbart sind. Voraussetzung ist eine wirksame vertragliche Regelung, die an eine schuldhafte Nichterfüllung anknüpft.
Die Vereinbarung erfolgt regelmäßig im Arbeitsvertrag oder in einer kollektivrechtlichen Regelung.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- §§ 339 bis 343 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 307 BGB bei formularmäßiger Verwendung
Die Vertragsstrafe entfällt, wenn die Klausel wegen Unangemessenheit oder Intransparenz unwirksam ist.
Abzugrenzen ist die Vertragsstrafe vom pauschalierten Schadensersatz, da sie zusätzlichen Erfüllungsdruck bezweckt.
In der Praxis sichert die Vertragsstrafe insbesondere Pflichten zum Arbeitsantritt, zur Wettbewerbsunterlassung oder zur Einhaltung von Kündigungsfristen.
Die Vertragsstrafe wirkt akzessorisch zur Hauptpflicht und setzt deren wirksames Bestehen voraus.