In Kürze
Veränderungsmanagement bezeichnet die strukturierte Steuerung von organisatorischem Wandel in Unternehmen. Ziel ist die Umsetzung betrieblicher Anpassungen unter Einbindung der Beschäftigten.
Definition
Veränderungsmanagement ist ein arbeitsrechtlicher Begriff. Er bezeichnet die planmäßige Gestaltung und Umsetzung von betrieblichen Veränderungsprozessen in Organisationen.
Es umfasst strukturelle, prozessuale und kulturelle Anpassungen, die aus strategischen Entscheidungen resultieren. Veränderungsmanagement liegt vor, wenn betriebliche Abläufe, Zuständigkeiten oder Arbeitsbedingungen systematisch neu festgelegt sind.
Voraussetzung ist ein zeitlich begrenzter, zielgerichteter Prozess mit definierten Umsetzungs- und Kontrollmechanismen. Die Maßnahmen betreffen regelmäßig sowohl die betriebliche Organisation als auch das Verhalten der Beschäftigten.
Rechtlich relevant wird Veränderungsmanagement bei Auswirkungen auf mitbestimmungspflichtige Tatbestände nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Rechtsgrundlagen können insbesondere sein:
- § 87 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
- § 111 BetrVG
Veränderungsmanagement begründet keinen eigenständigen Anspruch auf bestimmte Maßnahmen oder Ergebnisse.
Abzugrenzen ist Veränderungsmanagement von:
- laufender Personalführung
Es liegt ein strukturierter Wandel mit Veränderungsziel vor.
In der Praxis dient Veränderungsmanagement der rechtssicheren Umsetzung betrieblicher Anpassungen unter Wahrung kollektiver Beteiligungsrechte.