Versichertenälteste

In Kürze

Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätige Personen, die Versicherte und Rentner kostenlos und wohnortnah in Fragen der Sozialversicherung beraten und unterstützen.

Definition

Versichertenälteste werden von der Vertreterversammlung eines Sozialversicherungsträgers gewählt — auf Vorschlag von Gewerkschaften, anderen Arbeitnehmervereinigungen oder Wählergruppen wie Rentnerinnen und Rentnern. Die rechtliche Grundlage bilden §§ 39 und 61 SGB IV.

Ihre Aufgabe ist es, als ortsnahes Verbindungsglied zwischen dem Versicherungsträger und den Versicherten zu wirken. Sie helfen unkompliziert und in unmittelbarer Nähe — oft auch außerhalb regulärer Sprechzeiten. Die Beratung ist für Versicherte und Rentner vollständig kostenlos.

Die Tätigkeit gilt als Teil der gesetzlichen Beratungs- und Betreuungspflicht nach §§ 14 und 15 SGB I. Da das Amt ehrenamtlich ausgeübt wird (§ 40 SGB IV), erhalten Versichertenälteste lediglich eine Aufwandsentschädigung für tatsächlich entstandene Kosten oder einen Pauschalbetrag (§ 41 SGB IV).

Versichertenälteste sind vor allem bei der gesetzlichen Rentenversicherung verbreitet. § 39 Abs. 2 SGB IV erlaubt jedoch auch anderen Trägern — etwa Krankenkassen — solche Vertrauenspersonen zu wählen. Außerdem können Arbeitgeber als sogenannte Vertrauenspersonen in ähnlicher Funktion gewählt werden.