Vorschuss

In Kürze

Ein Vorschuss ist eine vorzeitige Teilzahlung auf eine Sozialleistung, wenn der genaue Betrag noch nicht feststeht. Die Grundlage dafür ist § 42 SGB I.

Definition

Wer grundsätzlich Anspruch auf eine Geldleistung hat, aber noch auf die endgültige Berechnung warten muss, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen Vorschuss erhalten. Das kommt vor allem dann in Betracht, wenn die abschließende Feststellung voraussichtlich längere Zeit — in der Regel etwa zwei Monate oder mehr — dauert.

Der zuständige Leistungsträger kann die Höhe des Vorschusses nach eigenem Ermessen festlegen. Dabei berücksichtigt er die individuelle finanzielle Situation des Antragstellers. Ziel ist es, zu verhindern, dass Betroffene in der Zwischenzeit auf Sozialhilfe angewiesen sind.

Auf Antrag besteht ein Rechtsanspruch: Beantragt der Berechtigte ausdrücklich einen Vorschuss, muss der Leistungsträger ihn zahlen — spätestens nach Ablauf eines Kalendermonats nach Eingang des Antrags.

Wichtig zu wissen: Der Vorschuss wird später mit der eigentlichen Leistung verrechnet. Wurde zu viel gezahlt oder wird der Anspruch am Ende abgelehnt, muss der Empfänger den Vorschuss zurückzahlen. Die Vorschusszahlung ist keine endgültige Entscheidung über den Leistungsanspruch.