Verhältnisprävention

In Kürze

Verhältnisprävention bedeutet, Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz durch die Verbesserung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsumgebung zu verhindern – nicht durch das Verhalten der Beschäftigten, sondern durch die Gestaltung der Verhältnisse selbst.

Definition

Während die Verhaltensprävention beim einzelnen Arbeitnehmer ansetzt, richtet sich die Verhältnisprävention an die Arbeitsbedingungen, die Arbeitsstätte, die Arbeitsmittel und die gesamte Arbeitsumwelt. Ziel ist es, Gefährdungsfaktoren zu reduzieren und Belastungen zu begrenzen, bevor sie entstehen.

Typische Maßnahmen der Verhältnisprävention sind:

  • Ergonomische Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsmitteln nach arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen
  • Abbau belastender Arbeitsbedingungen, zum Beispiel Lärm, ungünstige Körperhaltungen oder Zeitdruck
  • Verbesserung des Kooperationsklimas und bessere Zusammenarbeit im Team
  • Erweiterung von Handlungsspielräumen, also mehr Eigenverantwortung und Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigte

Verhältnisprävention ist häufig ein wichtiger Bestandteil der betrieblichen Gesundheitsförderung – ergänzend zur Verhaltensprävention. Grundlage dafür ist eine sorgfältige Gefährdungsbeurteilung, bei der arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren systematisch erfasst und bewertet werden.