In Kürze
Das Arbeitsschutzrecht umfasst alle Vorschriften, die Arbeitnehmer vor Gefahren am Arbeitsplatz schützen sollen. Es besteht aus staatlichen Regelungen sowie Vorschriften der Berufsgenossenschaften.
Definition
Das Arbeitsschutzrecht gliedert sich in zwei große Bereiche: das staatliche Arbeitsschutzrecht und das autonome Arbeitsschutzrecht.
Das staatliche Arbeitsschutzrecht umfasst alle Vorschriften, die vom Bund oder den Ländern erlassen werden. Dazu gehören Gesetze, Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) — allgemeine Grundpflichten des Arbeitgebers zum Schutz der Beschäftigten
- Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) — Regelungen zu Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit
- Arbeitszeitgesetz (ArbZG) — Schutz durch geregelte Arbeits- und Ruhezeiten
- Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) — Anforderungen an die Gestaltung von Arbeitsräumen
- Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) — Schutz beim Umgang mit gefährlichen Stoffen
Das autonome Arbeitsschutzrecht wird von den Berufsgenossenschaften und anderen Unfallversicherungsträgern auf Grundlage ihrer Satzungsautonomie erlassen. Es ergänzt und konkretisiert das staatliche Recht. Wichtige Bestandteile sind:
- Unfallverhütungsvorschriften (DGUV-Vorschriften) — rechtsverbindliche Regeln zur Unfallverhütung (§ 15 SGB VII)
- DGUV-Regeln — anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz in der Praxis
- DGUV-Informationen — rechtlich unverbindliche Empfehlungen für bestimmte Branchen oder Tätigkeiten
- DGUV-Grundsätze — Maßstäbe für bestimmte Prüfverfahren und Verfahrensfragen
Ergänzt wird das gesamte Arbeitsschutzrecht durch technische Regelwerke wie DIN-Normen, die den allgemein anerkannten Stand der Technik beschreiben.
Das Arbeitsschutzrecht verändert sich ständig — durch den technischen Fortschritt und durch wachsenden Einfluss europäischer Vorgaben auf das deutsche Recht.