Arbeitsschutzmaßnahmen

In Kürze

Arbeitsschutzmaßnahmen sind alle Maßnahmen, die Unfälle und Gesundheitsgefahren bei der Arbeit verhindern sollen. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, sie umzusetzen und zu bezahlen.

Definition

Arbeitsschutzmaßnahmen umfassen laut § 2 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) alle Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren — einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Das betrifft sowohl körperliche als auch psychische Gesundheit.

Der Arbeitgeber muss die notwendigen Maßnahmen ermitteln, umsetzen und regelmäßig auf ihre Wirksamkeit prüfen. Grundlage dafür ist eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz, die der Arbeitgeber durchführen muss (§ 5 ArbSchG).

Bei der Umsetzung gelten gesetzliche Grundsätze (§ 4 ArbSchG):

  • Gefährdungen sollen möglichst vermieden oder so gering wie möglich gehalten werden.
  • Gefahren sind direkt an ihrer Quelle zu bekämpfen.
  • Maßnahmen müssen dem aktuellen Stand von Technik und Arbeitsmedizin entsprechen.
  • Individuelle Schutzmaßnahmen — etwa persönliche Schutzausrüstung — sind erst dann einzusetzen, wenn andere Maßnahmen nicht ausreichen.
  • Besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen müssen besonders berücksichtigt werden.
  • Beschäftigte müssen geeignete Anweisungen und Unterweisungen erhalten (§ 12 ArbSchG).

Typische Beispiele für Arbeitsschutzmaßnahmen sind eine gesundheitsgerechte Arbeitsplatzgestaltung, angepasste Arbeitsmittel, das Bereitstellen von Schutzkleidung, flexible Arbeitszeiten und Pausen sowie regelmäßige Erste-Hilfe-Übungen.

Die Kosten für alle Arbeitsschutzmaßnahmen trägt allein der Arbeitgeber — er darf sie nicht auf die Beschäftigten umlegen (§ 3 Abs. 3 ArbSchG).