In Kürze
Ausbildung bezeichnet die gezielte Vermittlung von Fähigkeiten und Kenntnissen, um einen Beruf ausüben zu können. In Deutschland erfolgt sie meist im dualen System — also gleichzeitig im Betrieb und in der Berufsschule.
Definition
Unter Ausbildung versteht man die strukturierte Weitergabe von beruflichem Wissen und praktischen Fertigkeiten an Auszubildende oder Studierende. Sie ist ein Teil des übergeordneten Begriffs Bildung und zielt vor allem auf handwerkliche, technische oder kaufmännische Berufe ab.
Die berufliche Ausbildung in Deutschland ist gesetzlich geregelt. Die wichtigsten Rechtsgrundlagen sind:
- Berufsbildungsgesetz (BBiG) — gilt für die meisten anerkannten Ausbildungsberufe
- Handwerksordnung (HwO) — gilt speziell für Handwerksberufe
Für jeden anerkannten Ausbildungsberuf gibt es eine Ausbildungsverordnung, die Inhalte und Dauer der Ausbildung verbindlich festlegt. In nicht anerkannten Berufen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren nicht ausgebildet werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt je nach Beruf zwischen zwei und dreieinhalb Jahren. Bei sehr guten Leistungen kann der Auszubildende eine Verkürzung beantragen.
Neben der klassischen Vollzeitausbildung ermöglicht das BBiG auch eine Teilzeitausbildung. Diese kommt zum Beispiel in Frage, wenn jemand ein Kind betreut, Angehörige pflegt oder aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten kann. Voraussetzungen sind eine schriftliche Vereinbarung mit dem Betrieb und die Zustimmung der zuständigen Kammer. Die wöchentliche Mindestarbeitszeit beträgt 20 Stunden — inklusive Berufsschule. Die Ausbildungsdauer verlängert sich dann um mindestens sechs und höchstens zwölf Monate. Ab 25 Stunden pro Woche ist auch ein Abschluss in der regulären Zeit möglich.