In Kürze
Ein Abzahlungsgeschäft ist ein Ratenkauf mit zeitlich gestreckter Kaufpreiszahlung. Der Erwerb erfolgt sofort, die Zahlung erfolgt in mehreren Teilbeträgen.
Definition
Ein Abzahlungsgeschäft beschreibt den entgeltlichen Erwerb beweglicher Sachen gegen Ratenzahlung. Kennzeichnend ist die sofortige Überlassung der Kaufsache bei zeitlich gestreckter Kaufpreisentrichtung.
Ein solches Geschäft liegt vor, wenn der Kaufpreis in mehreren Teilzahlungen nach Übergabe festgelegt ist. Die rechtliche Einordnung erfolgt regelmäßig als Verbraucherdarlehen mit Kaufvertragsbezug.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 506 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Eine dingliche Sicherung oder Eigentumsvorbehalt kann Bestandteil des Abzahlungsgeschäfts sein.
Das Abzahlungsgeschäft begründet keinen eigenständigen arbeitsrechtlichen Anspruch. Es ist vom Darlehensvertrag abzugrenzen, bei dem kein unmittelbarer Warenkauf erfolgt.
In der Praxis wird das Abzahlungsgeschäft häufig im stationären und digitalen Einzelhandel eingesetzt.