In Kürze
Akkordlohn ist eine leistungsbezogene Entgeltform im Arbeitsverhältnis. Die Vergütung richtet sich nach der erbrachten Arbeitsmenge.
Definition
Akkordlohn ist ein arbeitsrechtliches Modell der Entgeltbemessung bei abhängiger Beschäftigung. Der Begriff bezeichnet eine Vergütungsform, bei der die Höhe des Arbeitsentgelts unmittelbar an die erbrachte Leistungsmenge anknüpft.
Akkordlohn liegt vor, wenn die Vergütung nach objektiv messbaren Leistungseinheiten wie Stückzahl oder vergleichbarer Größe berechnet ist. Voraussetzung ist, dass die Arbeitsleistung durch die beschäftigte Person selbst beeinflussbar und reproduzierbar bestimmbar ist.
Die Einführung und Ausgestaltung unterliegt der Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz.
Rechtsgrundlage ist insbesondere:
- § 87 Absatz 1 Nummer 10 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
Akkordlohn begründet keinen Anspruch auf eine bestimmte Entgelthöhe unabhängig von der Leistung.
Abzugrenzen ist der Akkordlohn vom:
- Zeitlohn, bei dem allein die Dauer der Arbeitsleistung vergütet wird
In der Praxis wird Akkordlohn vor allem bei standardisierten und mengenmäßig erfassbaren Tätigkeiten eingesetzt.