In Kürze
Aufwand bezeichnet den gesamten Werteverzehr in einem Unternehmen, der mit einer finanziellen Ausgabe verbunden ist. Der Begriff ist weiter gefasst als der Begriff „Kosten" und umfasst sowohl betriebliche als auch außerbetriebliche Vorgänge.
Definition
Im Rechnungswesen meint Aufwand jeden Vorgang in einem Unternehmen, der eine Ausgabe oder eine Verbindlichkeit darstellt — unabhängig davon, ob er betrieblicher oder außerbetrieblicher Natur ist. Wichtig: Ausgabe und tatsächlicher Güterverbrauch müssen nicht im selben Geschäftsjahr stattfinden.
Aufwand und Kosten sind verwandte, aber nicht identische Begriffe. Der Teil des Aufwands, der direkt dem Betriebszweck dient, heißt betrieblicher Aufwand (auch: Zweckaufwand oder Grundkosten). Aufwand, der keinen Bezug zum eigentlichen Betrieb hat, wird als neutraler Aufwand bezeichnet.
Zum betrieblichen Aufwand zählen unter anderem:
- Materialaufwand (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe)
- Personalaufwand (Löhne, Gehälter, Sozialabgaben)
- Instandhaltungsaufwand
- Steuern und Abgaben
- Verwaltungskosten (Mieten, Bürokosten, Werbekosten)
- Abschreibungen
Daneben gibt es Zusatzkosten (auch: kalkulatorische Kosten), die zwar in der Kostenrechnung berücksichtigt werden, aber keinen Aufwand darstellen, weil sie zu keiner Ausgabe führen. Beispiele sind kalkulatorische Zinsen, kalkulatorische Abschreibungen oder der kalkulatorische Unternehmerlohn.
Im Jahresabschluss wird der Aufwand dem Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung gegenübergestellt, um den Unternehmenserfolg zu ermitteln. Dabei gilt laut § 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB, dass Aufwendungen dem Geschäftsjahr zuzuordnen sind, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind — unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach § 275 HGB.