Arbeitsschutzmanagement

In Kürze

Arbeitsschutzmanagement bezeichnet die systematische Organisation von Sicherheit und Gesundheitsschutz im Betrieb. Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, geeignete Strukturen und Mittel bereitzustellen, damit Arbeitsschutzmaßnahmen wirksam umgesetzt werden.

Definition

Nach § 3 Abs. 2 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber eine geeignete betriebliche Arbeitsschutzorganisation aufbauen und dafür sorgen, dass Arbeitsschutzmaßnahmen bei allen Tätigkeiten und auf allen Führungsebenen eingehalten werden. Außerdem müssen Beschäftigte ihre Mitwirkungspflichten erfüllen können.

Um diese Pflichten zu erfüllen, kann der Arbeitgeber ein Arbeitsschutzmanagementsystem (AMS) einführen. Ein solches System hilft dabei, alle vorgeschriebenen Arbeitsschutzregelungen strukturiert umzusetzen und die Einhaltung zu dokumentieren. So kann der Arbeitgeber nachweisen, dass er seinen Verpflichtungen zu einer sicheren und gesundheitsgerechten Arbeitsorganisation nachkommt.

Das Ziel eines Arbeitsschutzmanagementsystems ist es, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz gleichwertig neben anderen unternehmerischen Zielen zu verankern — und zwar in allen Bereichen und auf allen Ebenen des Betriebs. Trotz des Einführungsaufwands kann ein systematisches Arbeitsschutzmanagement die Wirtschaftlichkeit des Arbeitsschutzes langfristig steigern.

Der international anerkannte Standard für solche Systeme ist die ISO 45001, die seit 2018 gilt. Die deutsche Fassung trägt die Bezeichnung DIN ISO 45001:2018-06.