In Kürze
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist die wichtigste gesetzliche Grundlage für den Schutz von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Es gilt für nahezu alle Betriebe und Beschäftigten in Deutschland.
Definition
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wird oft als das „Grundgesetz" des betrieblichen Arbeitsschutzes bezeichnet. Sein Ziel ist es, Beschäftigte durch geeignete Maßnahmen vor Gefahren bei der Arbeit zu schützen und ihre Gesundheit dauerhaft zu sichern (§ 1 ArbSchG).
Das Gesetz regelt vor allem die Pflichten des Arbeitgebers. Dazu gehören unter anderem:
- § 3 ArbSchG – Verantwortung des Arbeitgebers für den Arbeitsschutz und Aufbau einer betrieblichen Schutzorganisation
- § 5 ArbSchG – Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung: Der Arbeitgeber muss Risiken am Arbeitsplatz systematisch ermitteln und bewerten
- § 6 ArbSchG – Pflicht zur Dokumentation der Schutzmaßnahmen
- § 10 ArbSchG – Einrichtung von Erste-Hilfe- und Notfallsystemen
- § 12 ArbSchG – Pflicht zur regelmäßigen Unterweisung der Beschäftigten
Auch Beschäftigte haben Rechte und Pflichten nach dem ArbSchG. Sie müssen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz unterstützen (§§ 15, 16 ArbSchG), dürfen aber auch Verbesserungsvorschläge einbringen und sich bei Problemen an die zuständige Behörde wenden (§ 17 ArbSchG). Zusätzlich haben sie das Recht auf freiwillige arbeitsmedizinische Vorsorge (§ 11 ArbSchG).
Da das ArbSchG bewusst allgemein formuliert ist, wird es durch zahlreiche ergänzende Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften konkretisiert. Bei Verstößen gegen das Gesetz drohen Bußgelder oder strafrechtliche Konsequenzen (§§ 25, 26 ArbSchG).