In Kürze
Arbeitsschutzbehörden sind staatliche Aufsichtsstellen, die dafür sorgen, dass Arbeitgeber die gesetzlichen Arbeitsschutzvorschriften einhalten. Sie können Betriebe kontrollieren und bei Verstößen eingreifen.
Definition
Der Staat ist verpflichtet, die Einhaltung des Arbeitsschutzrechts sicherzustellen. Dafür hat er in den Bundesländern eigene Behörden eingerichtet — je nach Bundesland heißen diese Staatliche Ämter für Arbeitsschutz oder Gewerbeaufsichtsämter.
Jede dieser Behörden ist für einen bestimmten räumlichen Bezirk zuständig und überwacht dort alle Betriebe — unabhängig davon, in welcher Branche das Unternehmen tätig ist.
Zu den Aufgaben der Arbeitsschutzbehörden gehören:
- Überwachung der Einhaltung des Arbeitsschutzrechts, einschließlich des Rechts, Betriebe zu betreten, zu besichtigen, Auskünfte zu verlangen und Unterlagen einzusehen
- Erlass von Anordnungen im Einzelfall, zum Beispiel die Verpflichtung, bestimmte Maßnahmen zu ergreifen oder zu unterlassen
- Durchführung von Verwaltungsverfahren zur Sachverhaltsermittlung und behördlichen Entscheidung
- Zwangsvollstreckung, um bestandskräftige Entscheidungen notfalls durch Zwangsgeld oder andere Mittel durchzusetzen
Neben den staatlichen Behörden gibt es auch die Technischen Aufsichtsdienste der Berufsgenossenschaften. Sie überwachen das sogenannte autonome Arbeitsschutzrecht, also insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften.
Auf übergeordneter Ebene koordiniert der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) die Zusammenarbeit der Bundesländer in grundsätzlichen Fragen des Arbeitsschutzes. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt den Bund als Forschungsbehörde.