Arbeitszeit

In Kürze

Arbeitszeit bezeichnet den Zeitraum, in dem ein Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber tätig ist. Gesetzliche Vorschriften schützen Arbeitnehmer vor übermäßiger Belastung und regeln Pausen sowie Ruhezeiten.

Definition

Der sogenannte Arbeitszeitschutz fasst alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften zur Arbeitszeit zusammen. Er ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) geregelt und betrifft unter anderem:

  • die tägliche Höchstarbeitszeit
  • die zeitliche Verteilung der Arbeit über den Tag
  • Pausenregelungen
  • arbeitsfreie Zeiten nach Feierabend (Ruhezeiten)
  • Sonn- und Feiertagsruhe

Das Gesetz verfolgt drei Hauptziele: Es soll die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer schützen, flexible Arbeitszeitmodelle im Betrieb ermöglichen und den Sonntag sowie gesetzliche Feiertage als Tage der Ruhe und Erholung bewahren.

Wie viele Stunden und Tage pro Woche ein Arbeitnehmer konkret arbeitet, wird innerhalb der gesetzlichen Grenzen durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder den individuellen Arbeitsvertrag festgelegt.

Das ArbZG gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer ab 18 Jahren. Ausgenommen sind leitende Angestellte im Sinne von § 5 Abs. 3 BetrVG (§ 18 ArbZG). Für bestimmte Branchen sehen §§ 18–21 ArbZG zusätzliche Sonderregelungen vor.