Auftragsbestätigung

In Kürze

Die Auftragsbestätigung fixiert die Annahme eines Angebots in verbindlicher Form. Sie stellt Klarheit über Inhalt und Umfang der vereinbarten Leistung her.

Definition

Die Auftragsbestätigung beschreibt die rechtsverbindliche Annahme eines konkreten Vertragsangebots. Sie dokumentiert die Übereinstimmung von Angebot und Annahme zwischen Anbieter und Besteller inhaltlich abschließend.

Voraussetzung ist, dass Inhalt, Menge, Preis, Leistung und Lieferzeit eindeutig festgelegt sind. Weiterhin muss die Erklärung dem Besteller zugehen und dem zuvor unterbreiteten Angebot entsprechen.

Abweichungen vom Angebot gelten als neues Angebot und bedürfen gesonderter Annahme.

Rechtsgrundlagen ergeben sich aus den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs, insbesondere:

  • §§ 145 ff. BGB

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Erteilung besteht nicht, sofern Annahme bereits anderweitig wirksam erklärt wurde.

Die Auftragsbestätigung ist von der bloßen Eingangsbestätigung zu unterscheiden, die keine Annahmewirkung entfaltet.

Als Auftragsbestätigung gilt nur eine Erklärung, die alle vereinbarten Konditionen vollständig und widerspruchsfrei wiedergibt.

In der Praxis schafft die Auftragsbestätigung Klarheit über Vertragsinhalt und dient der Beweisführung im Streitfall.