Akquisitionsfinanzierung

In Kürze

Akquisitionsfinanzierung bezeichnet die Finanzierung eines Unternehmenskaufs durch Eigen- oder Fremdmittel. Sie dient der Übernahme von Unternehmen oder Beteiligungen.

Definition

Akquisitionsfinanzierung ist ein arbeitsrechtlicher Begriff für ein strukturiertes Instrument der Unternehmensübernahmefinanzierung. Sie bezeichnet die Bereitstellung finanzieller Mittel zur vollständigen oder teilweisen Finanzierung eines Unternehmenskaufs.

Die Finanzierung liegt vor, wenn Kaufpreis und Transaktionskosten durch Eigenkapital, Fremdkapital oder kombinierte Finanzierungsformen gedeckt sind. Voraussetzung ist eine wirtschaftlich tragfähige Kapitalstruktur unter Berücksichtigung des zukünftigen Cashflows des Zielunternehmens.

Die Finanzierung kann als Innenfinanzierung aus vorhandenen Mitteln oder als Außenfinanzierung über Dritte ausgestaltet sein. Akquisitionsfinanzierung umfasst regelmäßig auch die Neustrukturierung der Vermögens-, Finanz- und Haftungsverhältnisse nach dem Erwerb.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Nutzung einer bestimmten Finanzierungsform besteht nicht. Sie ist von der Projektfinanzierung abzugrenzen, die auf einzelne Vorhaben ohne Unternehmensübernahme gerichtet ist.

In der Praxis bildet Akquisitionsfinanzierung die finanzielle Grundlage für Unternehmensnachfolgen, strategische Zukäufe und Beteiligungserwerbe.