Arbeitsordnung

In Kürze

Eine Arbeitsordnung legt die betrieblichen „Spielregeln" fest, die das Verhalten der Arbeitnehmer im Unternehmen regeln. Sie schafft einen gemeinsamen Rahmen für eine geordnete Zusammenarbeit.

Definition

Die Arbeitsordnung ist ein betriebliches Regelwerk, das über die gesetzlichen Mindestvorschriften (sogenannte Aushanggesetze) hinausgeht. Ihr genauer Inhalt hängt von der Art und Branche des Unternehmens ab.

Typische Themen einer Arbeitsordnung sind:

  • Zugang zum Betrieb und einzelnen Betriebsbereichen
  • Ordnung am Arbeitsplatz
  • An- und Abmeldung zur Arbeit
  • Verfahren im Krankheitsfall
  • Urlaubsregelungen
  • Kontrollen (Art, Umfang und Durchführung)
  • Umgang mit Materialien, Maschinen und Werkzeug
  • Tragen von Arbeitskleidung

Die Arbeitsordnung kann den Arbeitnehmern bei der Einstellung schriftlich ausgehändigt oder zum Beispiel am schwarzen Brett ausgehängt werden. Auch Unternehmen ohne ausdrücklich so benanntes Dokument haben in der Regel entsprechende Regelungen, die inhaltlich einer Arbeitsordnung entsprechen.

Wichtig für Betriebe mit Betriebsrat: Die Erstellung einer Arbeitsordnung ist mitbestimmungspflichtig. Der Betriebsrat muss nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG zustimmen. Einigen sich Arbeitgeber und Betriebsrat nicht, entscheidet eine Einigungsstelle gemäß § 87 Abs. 2 BetrVG.

In manchen Unternehmen wird der Begriff „Arbeitsordnung" bewusst vermieden, weil er als nicht mehr zeitgemäß gilt. Inhaltlich existieren die entsprechenden Regelungen jedoch in jedem Fall.