Arbeitsorganisation

In Kürze

Arbeitsorganisation beschreibt die strukturierte Gestaltung betrieblicher Arbeit und Arbeitsabläufe. Sie ordnet Aufgaben, Zeiten und Zusammenarbeit verbindlich innerhalb eines Betriebs.

Definition

Arbeitsorganisation ist ein arbeitsrechtlicher Begriff, der die betriebliche Gestaltung von Arbeit systematisch beschreibt. Sie umfasst die strukturierte Festlegung von Aufgaben, Abläufen, Zuständigkeiten, Arbeitszeit und Zusammenarbeit.

Der Tatbestand liegt vor, wenn Art, Umfang und Bedingungen der Arbeit verbindlich festgelegt sind. Erforderlich ist eine organisatorische Zuordnung von Tätigkeiten zu Personen, Teams oder Funktionen.

Sie betrifft sowohl die räumliche als auch die zeitliche Anordnung von Arbeit und den Einsatz sachlicher Mittel. Die Festlegungen wirken verbindlich innerhalb des Betriebs und bestimmen die tägliche Durchführung von Arbeitsprozessen.

Rechtsgrundlage der Arbeitsorganisation ist das Weisungsrecht nach der Gewerbeordnung (GewO) in Betrieben. Das GewO begrenzt die Ausgestaltung durch billiges Ermessen sowie arbeitsvertragliche, tarifliche und betriebliche Regelungen.

Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt, soweit gesetzliche Beteiligungstatbestände bei organisatorischen Maßnahmen im Betrieb eingreifen. Die organisatorische Festlegung erfolgt unabhängig von individuellen Leistungsbewertungen oder persönlichen Arbeitsmethoden.

Eine gesetzliche Verpflichtung zur Einführung bestimmter Organisationsformen besteht im Betrieb nicht allgemein.

Abzugrenzen ist die Arbeitsorganisation von der Arbeitsgestaltung, die die konkrete Ausführung einzelner Tätigkeiten plant.

In der Praxis strukturiert Arbeitsorganisation betriebliche Prozesse und koordiniert personelle sowie zeitliche Ressourcen.